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re[3]: Spendenaufruf
Jan schrieb am 2. Dezember 2005 um 14:15 Uhr (682x gelesen):
Hallo te king,
> Exakt 1 Monat (bei ungeklärten Zuständigkeiten oder laufenden Anträgen) nach Antragsstellung
> ist das Amt verpflichtet die Zahlugen zu übernehmen, so lange, bis die Zuständigkeit geklärt ist.
>
> Sollte sich herausstellen, dass der Antragssteller nicht Hilfebdürftig ist, wird die Leistung zurückgefordert.
Ja, so steht's im SGBII, als Vorschuß oder Daröehen. Und trozdem bekommen Millionen Menschen in Deutschland erst nach Monaten Geld. Wir hatten Glück - es dauerte nur 3 Monate und wir bekamen Geld von Verwanten und Freunden geliehen.
Gönn dir doch einfach mal den Spaß, und forsch in der Realität nach, odb in Deutschland auch alle Gesetze so befolgt werden. Wer weis, vielleicht erfährst du dann von merkwürdigen Veränderungen.
Alles Liebe
Jan
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