re[2]: Spendenaufruf
te king schrieb am 30. November 2005 um 13:05 Uhr (669x gelesen):
>Und ich kann es mir daher NICHT vorstellen, das, wie Du schreibst es noch Wochen dauern soll bis die leisten -
Exakt 1 Monat (bei ungeklärten Zuständigkeiten oder laufenden Anträgen) nach Antragsstellung
ist das Amt verpflichtet die Zahlugen zu übernehmen, so lange, bis die Zuständigkeit geklärt ist.
Sollte sich herausstellen, dass der Antragssteller nicht Hilfebdürftig ist, wird die Leistung zurückgefordert.
Mfg
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