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Re: Anmerkung Besuchsrecht
myrrhe schrieb am 19. Februar 2004 um 18:21 Uhr (634x gelesen):

> Im Gegenzug steht dir aber auch ein Besuchsrecht zu, das man dir nur
absprechen kann, wenn es dem Wohl des Kindes schaden könnte (wie nach
einer Verurteilung wegen Vergewaltigung).
---
Hallo Blaze,
soweit ich weiß, kann die Mutter das Besuchsrecht jederzeit verweigern, ohne
Angabe von Gründen (Deutschland). Zwar kann der Vater dann auch die
Polizei einschalten und das Besuchsrecht "mit Gewalt" erzwingen, aber das
wird wohl kaum jemand tun, um des Kindes willen. Und die Mutter kann das
Besuchsrecht auch gänzlich zurückziehen - schlüssige Gründe muß sie
angeblich keine nennen.
Zumindest habe ich das so gehört ...

Gruß myrrhe

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