re[4]: Arbeit und Nutzen
Albine schrieb am 12. Februar 2006 um 0:01 Uhr (623x gelesen):
Hallo,
dankeschön.
Man kann drei Jahre Erziehungsurlaub beantragen und wenn man seine Familie in der Zeit etwas plant - wie zum Beispiel ein zweites Kind, kann dann der andere Partner den Erziehungsurlaub nehmen. Den Job verliere ich dadurch nicht und der, der jeweils ken Erziehungsjahr - oder drei - beantragt, hat die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Das sind immerhin 6 Jahre für das eine und 3 Jahre für das andere Kind und als Krankenschwester kann ich mich dann auch auf 75% einstufen lassen und arbeite nur eine Schicht, bekomme aber noch genug Geld (dauerhaft im öffentlichen Dienst).
Liebe Grüße,
Albine

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