re[5]: Arbeit und Nutzen
Anemone * schrieb am
12. Februar 2006 um 0:10 Uhr (613x gelesen):
> Hallo,
>
> dankeschön.
>
> Man kann drei Jahre Erziehungsurlaub beantragen und wenn man seine Familie in der Zeit etwas plant - wie zum Beispiel ein zweites Kind, kann dann der andere Partner den Erziehungsurlaub nehmen. Den Job verliere ich dadurch nicht und der, der jeweils ken Erziehungsjahr - oder drei - beantragt, hat die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Das sind immerhin 6 Jahre für das eine und 3 Jahre für das andere Kind und als Krankenschwester kann ich mich dann auch auf 75% einstufen lassen und arbeite nur eine Schicht, bekomme aber noch genug Geld (dauerhaft im öffentlichen Dienst).
>
>
> Liebe Grüße,
> Albine
hallo albine,
jaja, das ist mir schon klar :)
du sprachst in deinem antwortposting an chord was von einer minderwertigen arbeit.
ich finds schön das du so einen tollen job gefunden hast. passt zu dir :)
liebe grüße,
Anemone
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