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Ausbildung zum Zauberer (wiki)
Re: Der Hintergedanke meiner Frage
Ludwig Müller schrieb am 20. Januar 2004 um 23:00 Uhr (529x gelesen):
> Ebenso könnte eine Religionsgemeinschaft in deren Religion Magie und Hellsichtigkeit einen festen Bestandteil einnimmt sicherlich auch eine Ausnahmeregelung erwirken. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Pfarrer Geld dafür nimmt eine Messe für einen Verstorbenen zu lesen, wäre somit auch ein kommerzieller Gebrauch von Magie und Hellsichtigkeit denkbar.
Da spielen zwei verschiedene Ebenen eine Rolle, die man voneinander trennen sollte: die juristische und die gesellschaftliche. Das Lesen einer Totenmesse gegen Bezahlung könnte auch nach bestehender Rechtslage ein Betrug sein. Dennoch hat sich bisher keine der betroffenen Religionsgemeinschaften darum bemüht, eine Ausnahmeregelung für diesen speziellen Fall zu erreichen. Der Grund: aus (historisch bedingten) gesellschaftlichen Gründen würde hier kein Staatsanwalt emitteln. Wenn es dir nun wider alle Erwartungen durch den Einsatz von viel Geld und Arbeit gelingen sollte, die Blaze-Religion als Körperschaft öffentlichen Rechts zu etablieren, so fehlt dir trotzdem immer noch die gesellschaftliche Anerkennung, die dich vor Strafverfolgung weitgehend schützt.

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