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Re: Der Hintergedanke meiner Frage
Ludwig Müller schrieb am 20. Januar 2004 um 22:14 Uhr (514x gelesen):

> So weit ich weiß hat die Kirche trotz Betäubungsmittelgesetz viele Jahre Weihrauch importiert, der gegen dieses Gesetz verstößt, auf Grund des Gesetzes zur Ausübung der Religionsfreiheit gibt es da wohl gewisse Sonderregelungen,

Nein, in Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz gibt es keine Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften, es gelten die gleichen Einschränkungen wie für jede andere natürliche oder juristische Person.

> die beispielsweise den Indianern in den USA erlauben psychoaktive Drogen zu konsumieren

In den USA ist die rechtliche Situation der Religionsgemeinschaften eine völlig andere als in Deutschland, und für die Indianer gibt es sowieso eine Reihe von Sonderregeln.

> oder in der BRD eben den betäubenden Weihrauch.

Wenn dort wirklich THC-haltiger Weihrauch verwendet wird/wurde, dann haben sie eben nur Glück gehabt, dass sie bis jetzt keiner erwischt hat.

> so müsste es möglich sein über das Gesetz zur Ausübung der Religionsfreiheit jegliche Gesetze zu umgehen, welche die Ausübung paranormaler Gaben verbietet.

Nein, die Grundrechte (z B Religionsfreiheit Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Briefgeheimnis, unverletzlichkeit der Wohnung usw) können durch Gesetze eingeschränkt werden.


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