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Hexerei: Hexen-Ressort
Der Hintergedanke meiner Frage
Blaze schrieb am 20. Januar 2004 um 19:08 Uhr (520x gelesen):

Hallo Leute,
erst mal vielen Dank für die zahlreichen informativen Antworten.

Ich möchte euch gerne erklären, weshalb ich diese Frage gestellt habe, weil offensichtlich einige von euch die dahinterstehende Intention fehlinterpretierten.

Die Frage bezog sich eigentlich auf den Beitrag über die EU-Verfassung. So weit ich weiß hat die Kirche trotz Betäubungsmittelgesetz viele Jahre Weihrauch importiert, der gegen dieses Gesetz verstößt, auf Grund des Gesetzes zur Ausübung der Religionsfreiheit gibt es da wohl gewisse Sonderregelungen, die beispielsweise den Indianern in den USA erlauben psychoaktive Drogen zu konsumieren oder in der BRD eben den betäubenden Weihrauch.

Würde nun eine anerkannte Religionsgemeinschaft Hellseherei und andere paranormale Gaben fest in ihrem Dogma integrieren, so müsste es möglich sein über das Gesetz zur Ausübung der Religionsfreiheit jegliche Gesetze zu umgehen, welche die Ausübung paranormaler Gaben verbietet. Demnach könnte jemand, ungeachtet seines tatsächlichen Glaubens dieser Religionsgemeinschaft beitreten und könnte sich damit über Gesetze hinweg setzen, die den Gebrauch übersinnlicher Fähigkeiten verbieten.

Offiziell wäre er dann zwar ein Anhänger einer Sekte, bzw. Religionsgemeinschaft, aber die Gedanken sind bekanntlich frei, niemand kann ihm verbieten etwas anderes zu glauben als in der "Hexenbibel" steht.

Sicherlich wäre es schwierig einen solchen Glauben auszuarbeiten, denn ich denke er müsste so gestrickt sein, dass sowohl weiße als auch schwarze Hexen darin eingeschlossen sind, oder gehören die schwarzen Hexen neuerdings nicht mehr zu den Hexen?

Keine Sorge, ich werde keine Sekte gründen *g*
ciao
Blaze

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