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Magie:
Ausbildung zum Zauberer (wiki)
Re: Der Hintergedanke meiner Frage
Blaze schrieb am 20. Januar 2004 um 22:30 Uhr (522x gelesen):
Hallo Ludwig Müller,
> Nein, die Grundrechte (z B Religionsfreiheit Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Briefgeheimnis, unverletzlichkeit der Wohnung usw) können durch Gesetze eingeschränkt werden.
Betonung auf "können", beispielsweise beim Waffengesetz gelten für Schützenvereine Ausnahmeregelungen, die Vereinsmitglieder dürfen zur Ausübung ihres Hobbies Waffen unter Aufsicht benutzen und sie unter gewissen Auflagen auch besitzen.
Ebenso könnte eine Religionsgemeinschaft in deren Religion Magie und Hellsichtigkeit einen festen Bestandteil einnimmt sicherlich auch eine Ausnahmeregelung erwirken. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Pfarrer Geld dafür nimmt eine Messe für einen Verstorbenen zu lesen, wäre somit auch ein kommerzieller Gebrauch von Magie und Hellsichtigkeit denkbar. Aber da ein solcher Zusammenschluss offensichtlich von der Mehrzahl der Hexen abgelehnt wird (ich nehme mal an, dass die Hexen hier stellvertretend für alle Hexen in Deutschland eine angemessene Referenzmenge darstellen), brauchen wir den Gedanken nicht weiter vertiefen.
Na ja, vielleicht wäre es ja für alle Kommerz-Hexen interessant einen Hellseherverein zu gründen, damit sie weiter ihren Geschäften nachgehen können, sollte es in diesem Bereich irgendwann tatsächlich rechtliche Einschränkungen geben.
ciao
Blaze

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