Nachtrag... aktueller Stand u. Gewissensfragen
Asherah * schrieb am
22. April 2008 um 9:54 Uhr (941x gelesen):
Hallo miteinander!
Mittlerweile habe ich mich viel informiert, und auch ein paar faktische Merkmale für die Inkompetenz des Betreuers gefunden. Nicht nur im "menschlichen", sondern auch in den fachlichen Aufgaben. Eine Beschwerde könnte ich einlegen. Ob man damit durchkommt, weiß ich nicht, aber es besteht eine halbwegs realistische Chance.
Das Problem ist nur Folgendes:
Dem Klienten geht es immer noch psychisch und energetisch extrem schlecht, um so mehr schwört und klammert er sich an diesen Betreuer. Verteidigt ihn über alle Maßen. "Er ist der einzige, der auf meiner Seite steht." etc.
Nun habe ich Informationen gewonnen, mit dem ich dem Klienten wirklich helfen könnte, was dieser aber völlig abblockt und teils sogar aggresiv darauf wird. Es handelt sich um einen Fehler/Versäumnis des Betreuers, der dem Klienten offenbar völlig unnötige finanzielle Schwierigkeiten bereitet.
Tja, aber Klient will es ja derzeit auch nicht anders. Allerdings stellt sich hier doch die Gewissenfrage, ob er im Moment wirklich eine andere Wahl hat in dieser schlechte psychischen und energetischen Verfassung. Wenn eine wie auch immer geratete psychische oder energetische ABhängigkeit besteht, kann der Klient ja auch derzeit nicht anders als sich an den "einzigen, der auf meiner Seite steht" zu klammern. Vermeintlich einzigen.
Sollte man sich also - auch gegen den ausdrücklichen Willen - einmischen? Es gäbe ein paar Dinge, die man tun kann. Neben Beschwerde beim Amtsgericht einlegen. Zum Beispiel fachgerechte Beratung "aufzwingen". Ihn z.B. vom Jugendamt offiziell einladen zu lassen zu einer Beratung bezüglich dem Sorgerecht des Kindes, dass er einfach wegwerfen will ohne sich im Klaren zu sein, was er tut. Solch ein Beratungsgespräch ist eigentlich Gang und Gäbe. Der Betreuer selbst schlägt so etwas aber nicht nur nicht vor, sondern unterstütz den Klienten in all dem, was der will, ohne Rücksicht darauf, ob dieser zu solch Entscheidungen in der Lage ist. Der Betreuer zeigt keine Alternativen auf, die es durchaus gibt, sagt "ja" und "amen". Das Jugendamt hat entsprechende Beratungsstellen und könnte für Aufklärung sorgen, und sagt man ihm Bescheid, wird es auf jeden Fall nachfragen, was da los ist. Aber dies nur ein Aspekt.
Wie gesagt, es gibt Möglichkeiten sich einzumischen. Nicht persönlich, aber eben dafür zu sorgen, dass kompetente Beratung bei kommt.
Soll man? Soll man nicht? Auch gegen den Willen des Klienten/Patienten?
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