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re[3]: Helft meiner Freundin !
resi * schrieb am 14. Februar 2006 um 16:08 Uhr (638x gelesen):

Hallo sensus,
vielleicht hätte ich das alles genauer beschreiben sollen.
Ich bin nämlich persönlcih so ein Fall,meine erste Ausbildung hatte ich mit 16 fertig.
Bin mit 5 eingeschult worden.Mit 14 hat ich den Hauptschulabschluss,und mit 16 war ich geprüfte Kinderpflegerin.Hab aber dann nicht zum arbeiten angefanfgen,sonderen hab die BAS gemacht....bis ich dann irgendwann dann zur Pflege kam...

Nach der 9.Klasse Bist Du 2 Jahre lang Berufschulpflichtig,da diese Berufschule für sagen wir Arbeitslose,2 Jahre lang dauert, in teilzeit.Wenn Du aber ein Jahr eine Berufsfachschule besuchst,wird des als als die zwei Jahre anerkannt,weil ne Berufsfachschule vollzeit ist.

Ich weiss es deswegen,weil an meiner früheren Berufschule ein paar solche Kandidaten waren.Die waren in der Jungarbeiter Klasse(Arbetslosenklasse)sind dann in die Kinderpflege,haben nach einem Jahr keinen Bock mehr gehabt,und hatten auch keine Berufschulpflicht mehr,und haben die Schule ohne Prüfungegn verlassen.
Ausserdem gibt es bei mir in der Familie ähnliche Fälle,möcht da aber jetzt nicht näher drauf eingehen.

Hab jetzt grad noch mal nachgerschaut,ob ich das irgendwo schwarz auf weiss stehen habe,hab aber leder nihts gefunden.

Auf alle Fälle waren die anderen damals in meiner Klasse fast alle 17,nur vereinzeilt waren die Leute volljährig,und haben dann als 17 jährige als Kinderpflegerinnen gearbeitet.

L.G.Resi


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