dito
Ludwig Müller schrieb am 24. Juli 2002 um 21:34 Uhr (603x gelesen):
> Sorry, muss mich mal aufregen. Gleich mit der Strafrechtspatsche kommen @Müllerchen das lösst keine Probleme!!!
Reg dich nicht über mich auf, reg dich über den Gesetzgeber auf. Und nenn mich nicht Müllerchen, derartig persönliche Übergriffe sind wohl ein Hinweis auf fehlende Sachargumnte.
> Welche Straftat denn genau? Nenn mir da doch mal ein paar Paragraphen, kennst du Musterprozesse???
§26 StGB Anstiftung
§27 StGB Beihilfe
§218 StGB Schwangerschaftsabbruch
§219b StGB Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft
> Meiner bescheidenen Rechtsauffassung zufolge wurde bei der Anfrage kein geltendes Recht verletzt.
Vor Gericht gilt aber nicht *deine* Rechtsauffassung, sondern die des Richters. Und der könnte das anders sehen.
> Über Abtreibung nachzudenken und nach Methoden zu fragen ist noch nicht strafbar. Das zur Verfügung stellen von Mitteln allerdings könnte strafbar sein
*Könnte* nicht nur, sondern *ist*.
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