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re[2]: unerwünschte Vertreter
Füchsin * schrieb am 11. November 2006 um 18:25 Uhr (682x gelesen):

Hallo, Taja!

Beispiel: ein Vertreter will dir unbedingt was verkaufen. Wenn du Zeit hast und gerade nichts zu tun, hörst du es dir das erste Mal an. (Sonst winkst du gleich ab.)

Nun, er will dir eine Lebensversicherung verkaufen. Du hast aber schon eine und bist zufrieden damit. Jetzt winkst du ab und gibst zu erkennen, dass du keine Interesse hast.

Aber der Vertreter nimmt das nicht zur Kenntnis, sondern fängt von vorne an und preist das Ganze nochmal an, in noch tolleren Tönen. Jetzt wirst du aber etwas ungehalten, sagst du hast keine Zeit und kein Interesse, und wendest dich ab, öffnest die Tür.

Der Vertreter ist aber ultra-beharrlich, stellt seinen Fuß zwischen Tür und Angel, hebt die Stimme, wirft dir Werbematerial ins Haus, beginnt dich dauernd anzurufen, ruft deine Bekannten und Verwandten an, steckt dir Zettel ans Auto, kommt sogar zu dir ins Büro... Allerdings erreicht der nun gar nichts mehr, denn "jetzt erst recht nicht!" sagst du dir "so eine lästige Wanze!"

Ich hoffe du verstehst? Das Schlüsselwort ist "freiwilliges Zuhören", sobald dein Gegenüber zu erkennen gibt, dass er nicht mehr will, dann muss man aufhören. Auch mit ewigen Wiederholungen und Werbesendungen. Selbst wenn man meint, man habe recht und es wäre zum Nachteil des anderen. Der ist selbst für sein eigenes Leben verantwortlich! Und lästigen Leuten hört ohnehin keiner mehr zu.


Um als König gewisse Dinge über die Köpfe und den Willen anderer in meinem Königreich durchzusetzen müsste ich schon sehr, sehr, sehr trifftige Gründe haben. Das obige Beispiel ist jedenfalls nicht Grund genug.


LG - Füchsin


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