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Regeln für Experimente (wiki)
re: therapie
Flamm schrieb am 16. Juli 2006 um 13:45 Uhr (989x gelesen):
Hi,
die genauen rechtlichen Wege kann ich dir nicht sagen, da müßtest du mal unter dem Stichwort Zwangseinweisungen nachforschen. Aber im Prinzip ist dies auch unerheblich, da jeder psychotherapeutisch - psychologisch oder psychiatrischer Therapeut bei akuter Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung eine Einweisung über den Amtsarzt oder auch über die Polizei einleiten kann. In vielen Fällen in denen eine Desorientiertheit beim Patienten vorhanden ist und eine Gefährdung für sich oder andere darstellt besteht sogar eine Verpflichtung dies zum Schutz auszuüben. Es kommt als maßgeblich darauf an in welchem Zustand sich derjenige befindet und was er dem Therapeuten mitteilt. Im Zuge solcher Maßnahmen ist auch eine Zwangsmedikation möglich. Aber dies sind aktue Fälle, bei denen wie gesagt eine Gefahr besteht. Ansonsten besteht keine Gefahr eingewiesen zu werden. Dies wäre ja auch einem Vertrauensverhältnis abträglich und stände damit den therapeutischen Zielen im Wege. Wenn du bestimmte Tabletten nicht nehmen willst brauchst du das auch nicht, solange du keinen Zwangsmaßnahmen unterliegst gilt das Recht der Selbstbestimmung.
Gruss
Flamm
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