re[2]: "Babycaust"
Füchsin * schrieb am
16. Februar 2007 um 10:41 Uhr (641x gelesen):
Hallo, Ash!
Also meiner Meinung nach ist der Vertrag dann geschlossen, wenn die Frau fruchtbar ist und dennoch ohne Verhütung die Beine breit macht. Und nicht erst dann, wenn das Kind bereits unterwegs ist. Dann geht es nicht um Vertragsschließung, sondern vorzeitige Vertragsauflösung.
Etwas anderes ist, wenn die Frau gegen ihren Willen geschwängert wurde, wobei zu fragen ist - wie sehr gegen ihren Willen? Auch gegen ihren unbewussten Willen?
Liebe Grüße -
Füchsin
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