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an blaze
psycho schrieb am 8. April 2003 um 22:06 Uhr (480x gelesen):

> Hallo Psycho,
> mit welcher Diagnose wurdest du offiziell in die Klinik eingewiesen? Verfolgungswahn?
> Wenn das Medikament keine medizinische Zulassung hat, so muss laut Gesetz dein Einverständnis vorliegen, damit man es verwenden darf. Wenn du entmündigt bist, so eben das Einverständnis der Person, die deine Vormundschaft übernommen hat. Damit ist die Ärztin unschuldig. Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor, so ist die Ärztin sofort ihre Zulassung los, das ist sicher.
> Wenn ich eines gelernt habe, dann dass ein Schadenszauber immer auf dich zurück fällt. Willst du dem entgehen hast du nur eine Möglichkeit. Rufe die Göttin an und bitte sie, sich der Ärztin anzunehmen, bitte sie nicht, ihr zu schaden, bitte sie nur, sie soll sich der Ärztin annehmen. Hast du die Ärztin mal der Göttin übergeben, so entscheidet diese, was die gerechte Strafe wäre oder ob eine Strafe überhaupt gerechtfertigt ist.
> ciao
> Blaze

der Spruch mit der Göttin kommt mir bekannt vor!

Also gehörst Du dazu! Da noch nie ein Gebet von dem Gott der Bibel erhört wurde, so würde wohl auch eine Bitte bei
Deiner Göttin fehlschlagen! Deshalb: Hals und Beinbruch, Frau Dr. Neumeyer! Sinnloses Forum, da keine Mächtigen...
Tschüss!


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