An psycho
Blaze schrieb am 4. April 2003 um 14:46 Uhr (463x gelesen):
Hallo Psycho,
mit welcher Diagnose wurdest du offiziell in die Klinik eingewiesen? Verfolgungswahn?
Wenn das Medikament keine medizinische Zulassung hat, so muss laut Gesetz dein Einverständnis vorliegen, damit man es verwenden darf. Wenn du entmündigt bist, so eben das Einverständnis der Person, die deine Vormundschaft übernommen hat. Damit ist die Ärztin unschuldig. Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor, so ist die Ärztin sofort ihre Zulassung los, das ist sicher.
Wenn ich eines gelernt habe, dann dass ein Schadenszauber immer auf dich zurück fällt. Willst du dem entgehen hast du nur eine Möglichkeit. Rufe die Göttin an und bitte sie, sich der Ärztin anzunehmen, bitte sie nicht, ihr zu schaden, bitte sie nur, sie soll sich der Ärztin annehmen. Hast du die Ärztin mal der Göttin übergeben, so entscheidet diese, was die gerechte Strafe wäre oder ob eine Strafe überhaupt gerechtfertigt ist.
ciao
Blaze

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