re[4]: Loslassen und Eigenverantwortung allgemein
Asherah * schrieb am
27. September 2005 um 21:40 Uhr (453x gelesen):
> Hat man einen unfreiwilligen Verehrer, der einen nicht in Ruhe läßt, so muß man natürlich geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Das ist aber fürs eigene Leben und nicht fürs Leben des anderen.
[...]
Auch wenn Entscheidung 2 zunächst wehtut und eine erzwungene Entscheidung ist, so bedeutet sie doch, Verantwortung zu übernehmen: für das eigene Leben und das des anderen.>>>>
Was nun?
Und ich sage ja: Man kann sich eigenverantwortlich lösen. Aber man gewisse Sachen nicht vollständig AUFLÖSEN, wenn der andere nicht will. Eine durch den Willen des anderen erzwungene Entscheidung ist keine "eigenverantwortliche" oder "freie Entscheidung".
Zurück zu der gescheiterten Ehe: Ich werde niemals die Möglichkeit haben zu erfahren ob es ein freundschaftliches Kaffee-Trinken gibt, wenn der andere es nicht will. Ich werde meine Wege gehen, vielleicht wieder heiraten, aber niemals wissen, ob ich es auch wirklich könnte - mit dem Ex Kaffee zu trinken -, wenn der einem nicht die Möglichkeit dazu gibt. Also ist man in diesem Punkt "abhängig" davon, wenn man kraft des freien Willens diese Erfahrung gerne gemacht hätte. Der freie Wille, der uns angeblich erlaubt "alles" umzusetzen, was man will.
Genauso wie man eine Erfahrung in Sachen Liebes-Beziehung nicht alleine lernen kann... (außer die "göttliche Liebe", aber ich meine hier ja Beziehungsliebe"). Genauso wie man nicht ohne Kind lernen kann, Mutter zu sein, höchsten über Umwege annährend.
Last but not least: Ob man selbst WIRKLICH losgelassen hat... wie kann man das prüfen? Wann begreift man es meist wirklich? In dem Moment wo man den anderen wieder sieht und seine Gefühle beobachtet. Wenn man die Möglichkeit nicht dazu hat, hat man auch nicht die Möglichkeit seine erworbenen Erkenntnisse wirklich zu prüfen und in die Praxis umzusetzen...Ist leider so.
Im Falle der Scheidung: Man könnte sein ganzes Leben lang mit der Selbst-Lüge verbringen, dass man mit dem Ex freundschaftlich kann...man wird es nicht erfahren, wenns die Möglichkeit nicht dazu gibt.
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