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ja aber...
sonnenkind schrieb am 19. Januar 2004 um 18:34 Uhr (495x gelesen):

was ist denn mit dem grundgesetz der brd. zählt das jetzt gar nichts mehr?

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.


Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

gruss
sonnenkind




> Ein EU-Gesetz um Hellsehen zu verbieten und einiges andere.... das kann noch lustig werden....

> Sorry falls das schon mal gepostet wurde, wollte jetzt ned alles durchscrollen.



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