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Heilen:
Reiki (wiki)
re: Heiler mit und ohne Heilbefugnis
Midnightghost schrieb am 21. März 2004 um 19:08 Uhr (487x gelesen):
Hallo myrrhe,
bei den bestehenden Gerichtsurteilen, interessiert
das Gericht der Heiler (ohne Heilbefugnis) sehr wenig. Auch wenn der Heiler (ohne Heilbefugnis) "nichts dafür kann", so ist das den Gerichten egal - die Erwartungshaltung zählt.
Und genau diese Erwartungshaltung, wird allen Heilern (ohne Heilbefugnis) bei Prozessen angelastet.
Der Heiler (ohne Heilbefugnis) hat die volle Verantwortung, nicht der Kunde/Patient.
Myrrhe, hier ist ein Unterschied, Heiler mit Heilbefugnis (Heilerlaubnis) - das ist in der BRD ein Arzt oder ein Heilpraktiker. Und ein Heiler ohne Heilbefugnis, also jemand, der kein Arzt oder kein Heilpraktiker ist, aber im Heilungsbereich tätig ist.
Die Prozesse gegen einen Arzt oder Heilpraktiker laufen auch ganz anders ab, solange sie sich im Rahmen ihre Gesetze bewegen, haben Arzte und Heilpraktiker keinerlei Probleme.
Bei allen anderen Urteilen und bei dem neuen Urteil vom Bundesverfassungsgericht handelt es sich um Personen, ohne Heilbefugnis.
Und das ist hier der Unterschied.
Gruß
Midnightgost
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