logo


Beiträge: 0
(gesamt: 0)

Jetzt online
0 Benutzer
8 gesamt
Heilerarchiv   Paranormal Deutschland e.V.

Hauptforum  Heilerforum  Hexenforum  Jenseitsforum  Literaturforum  OBE-Forum  Traumforum  Wissensforum  Nexus  Vereinsforum  ParaWiki  Chat 

Kontakt Suche Login
Ansicht: Klassisch | Themen | Beiträge | rss

(BETA) Links zu Beiträgen, Artikeln, Ressorts und Webseiten, die zu diesem Beitrag passen könnten (Alle bisher vermerkten Stichwörter und URLs):
Ayurveda: Ayurveda (wiki) Bachblüten: Bach-Blütentherapien Bachblüten: Bach-Blütentherapie (wiki) Heilen: Reiki (wiki)
Re: re: Heiler mit und ohne Heilbefugnis
Mike_ schrieb am 22. März 2004 um 9:53 Uhr (472x gelesen):

> Hallo myrrhe,

> bei den bestehenden Gerichtsurteilen, interessiert
> das Gericht der Heiler (ohne Heilbefugnis) sehr wenig. Auch wenn der Heiler (ohne Heilbefugnis) "nichts dafür kann", so ist das den Gerichten egal - die Erwartungshaltung zählt.

> Und genau diese Erwartungshaltung, wird allen Heilern (ohne Heilbefugnis) bei Prozessen angelastet.
> Der Heiler (ohne Heilbefugnis) hat die volle Verantwortung, nicht der Kunde/Patient.

> Myrrhe, hier ist ein Unterschied, Heiler mit Heilbefugnis (Heilerlaubnis) - das ist in der BRD ein Arzt oder ein Heilpraktiker. Und ein Heiler ohne Heilbefugnis, also jemand, der kein Arzt oder kein Heilpraktiker ist, aber im Heilungsbereich tätig ist.

> Die Prozesse gegen einen Arzt oder Heilpraktiker laufen auch ganz anders ab, solange sie sich im Rahmen ihre Gesetze bewegen, haben Arzte und Heilpraktiker keinerlei Probleme.

> Bei allen anderen Urteilen und bei dem neuen Urteil vom Bundesverfassungsgericht handelt es sich um Personen, ohne Heilbefugnis.

> Und das ist hier der Unterschied.

> Gruß

> Midnightgost

Hi Midnightgost,
bei einem großen Teil aller Urteile ist bisher die Eindruckstheorie entscheidend gewesen, .. hat der Heiler den Eindruck von Heilfachkunde erweckt, arzt- oder heilpraktikermäßiges Gebahren an den Tag gelegt, Diagnosen gestellt Heilversprechen abgegeben, praxisähnliche Räume benutzt, medizinische Plakate an den Wänden, Heilmittel z.B. Bachblüten, Tees u. ä. ausgelegt u.s.w.
Hier bei diesem Urteil wurde dem Heiler verboten ohne Heilpraktikerschein weiter zu arbeiten, dagagen ist er angegangen.
Für mich ist wichtig, daß festgestellt wurde, "Heiler aktivieren Selbstheilungskräfte durch Handauflegen ... und das es nichts mit ärztlicher Heilkunst zu tun hat"
Sehen wir, was die Zukunft bringt.
Licht auch Dir
Mike_

zurück   Beitrag ist archiviert


Diskussionsverlauf: