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Heilen:
Reiki (wiki)
Re: hm ...
myrrhe schrieb am 21. März 2004 um 17:52 Uhr (553x gelesen):
Liebe Mitnightghost,
der Heiler kann aber nichts dafür, was der Klient erwartet! Erwartungshaltung
kann dem Heiler - wenn er explizit darauf hinweist, daß er nicht gesund
macht - ja nicht angelastet werden. Dazu ist er ja dann auch verpflichtet, das
dem Klienten das "Merkblatt" zu geben. Das Problem liegt dann wohl eher in
einer möglichen Beweisführung: Wenn der Klient vor Gericht zieht und den
Heiler beschuldigt, er hätte, trotz Merkblatt, Heilung versprochen, wird jener
in Beweisnot kommen. Aber das war er bisher ja auch: denn auch der
Heilpraktiker darf von seinem Handauflegen keine Heilung versprechen.
Lieben Gruß,
myrrhe
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