Re: ?
myrrhe schrieb am 21. März 2004 um 15:35 Uhr (667x gelesen):
Hallo Midnightghost,
soweit ich das verstanden habe, geht es gerade darum, daß ein Geistheiler
nun ohne Heilpraktikerschein praktizieren darf. Richtig, er darf keine
Diagnosen stellen, Medikamente verabreichen, von Behandlungen abraten -
es handelt sich ja auch nicht um eine ärztliche Tätigkeit. Aber das hat doch
nichts mit seiner geistheilerischen Praktik zu tun. "Wellness", das ist ein
Etikett ... gut, überall gibt es Etiketten, und das wichtigste ist, finde ich, daß
nun einmal eine Tür geöffnet ist. Und die Klienten, die geistheilerische Hilfe
wollen, haben so endlich die Möglichkeit, sie leichter zu erhalten.
Das Merkblatt für den Klienten vor der Erstbehandlung haben wir vom DGH
bzw. den Töchterorganisationen sowieso als Auflage, und ich halte es für
notwendig, korrekt und wichtig zum Schutz der Klienten.
Lieben Gruß myrrhe
Beitrag ist archiviert
Diskussionsverlauf: