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Heilen:
Reiki (wiki)
Re: Anderer Knackpunkt
Midnightghost schrieb am 21. März 2004 um 17:34 Uhr (472x gelesen):
Hallo Morgen,
nein, es geht hier nicht um Heil-Versprechen.
Das wäre wohl auch zu einfach.
In den Gerichtsurteilen in der BRD geht es um Heil-Erwartung.
Sobald jemand in der Erwartung auf Heilung zum Geistheiler geht, und dort vom Geistheiler behandelt wird, heilt der Geistheiler ganz automatisch. Hier kann der Geistheiler noch so oft sagen, er heilt nicht usw. Wenn sein Patient, Kunde (oder wie man es nennen will) diese Erwartung hat. Dann zählt nur diese Erwartung. Und damit braucht er eine Heilerlaubnis, also zumindest einen Heilpraktikerschein.
Hier für gibt es einige Gerichtsurteile, die das besagen. Und das neue Urteil vom Bundesverfassungsgericht, hebt diese alten Urteile NICHT auf.
Die logische Folge ist natürlich, das jeder der sich Geistheiler nennt, diese Heil-Erwartung weckt.
Gruß
Midnightghost
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