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@myrrhe
Midnightghost schrieb am 21. März 2004 um 17:18 Uhr (530x gelesen):

Leider scheint das orginal Urteil noch nicht veröffentlich worden sein.

Aber ich werde mal sehen, ob ich das vollständige Urteil nicht in der nächsten Zeit bekommen kann.

Aber so wie ich jetzt die Ausschnitte gesehen habe, gilt diese Erlaubnis nur in einem sehr begrenzten Bereich.

Denn das Bundesverfassungsgericht hat ja die anderen Urteile in dem Bereich nicht aufgehoben. Sonderen nur in einem ganz speziellen Bereich, eine ganz spezielle, an gewisse Bedingungen geknöpfte Erlaubnis erteilt.

Und dieser Rahmen ist doch sehr eng.

Gruß

Midnightghost



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