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Die Kunst des Handlesens (*)
Re: Auralesen ... bitte mit Vorsicht und Verantwortung
Max schrieb am 7. Februar 2004 um 11:16 Uhr (436x gelesen):
Liebe Myrrhe,
danke nochmal für deinen Beitrag, in dem du mich ermutigt hast, meinen Beruf als spirituelle Aufgabe zu sehen. Ich empfinde diesen Hinweis als sehr wertvoll, denn in der Tat hab ich den Aspekt des Urteilens stark mit meinem Ego verknüpft. Ich glaube aber, die von dir genannte Komponente wird künftig wichtiger für mich sein, danke also.
Was das Auralesen betrifft- du erwähntest ein göttliches Gesetz. Widerspricht dem denn die Wahrheitsfindung, das Ermitteln des wahren Sachverhaltes, etwa die Beantwortung der Frage, ob eine Vergewaltigung vom Opfer deshalb behauptet wird, weil sie wahr ist oder weil sich das vermeintliche Opfer an dem Täter rächen und ihn als Vergewaltiger hinter Gitter bringen will.. mit dem Einverständnis desjenigen (vermeintliches Opfer oder tatsächlicher Täter) kann man ja nicht wirklich rechnen.. widerspricht es deiner Ansicht nach dann dem göttlichen Gesetz, in die Privatsphäre des Lügners einzugreifen? Als vielleicht nicht mal letztes, aber doch sicheres Mittel, die Wahrheit zu finden?
Lieben Gruß
> Lieber Max,
> bitte bedenke aber, daß man Auralesen (Einfühlen, Scannen) wirklich nur mit
> dem Einverständnis des Gegenübers tun darf. Denn damit greift man in die
> Privatsphäre, die persönliche Freiheit des anderen ein - und das ist gegen das
> Göttliche Gesetz.
> Hier liegt vielleicht auch ein Grund dafür, warum viele spirituelle Menschen so
> leicht "kippen", wenn die eigene innere Persönlichkeit nicht gefestigt ist. Denn
> sie bekommen mit der Spiritualität ein "Machtinstrument" in die Hand, noch
> dazu ein nicht sicht- und nicht beweisbares, das leicht zu Manipulation in
> jeder Hinsicht führt.
> Ich würde - und das gilt ja auch für mich als angehende Heilerin - weder
> mich ungewollt in einen Klienten einfühlen, noch die Akasha-Chronik lesen
> (lassen).
> Dies nur noch eine Bemerkung am Rande.
> Alles Liebe Dir,
> myrrhe
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