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Handlesen: Die Kunst des Handlesens (*)
Re: Auralesen ... bitte mit Vorsicht und Verantwortung
myrrhe schrieb am 7. Februar 2004 um 7:46 Uhr (477x gelesen):

Lieber Max,

bitte bedenke aber, daß man Auralesen (Einfühlen, Scannen) wirklich nur mit
dem Einverständnis des Gegenübers tun darf. Denn damit greift man in die
Privatsphäre, die persönliche Freiheit des anderen ein - und das ist gegen das
Göttliche Gesetz.
Hier liegt vielleicht auch ein Grund dafür, warum viele spirituelle Menschen so
leicht "kippen", wenn die eigene innere Persönlichkeit nicht gefestigt ist. Denn
sie bekommen mit der Spiritualität ein "Machtinstrument" in die Hand, noch
dazu ein nicht sicht- und nicht beweisbares, das leicht zu Manipulation in
jeder Hinsicht führt.

Ich würde - und das gilt ja auch für mich als angehende Heilerin - weder
mich ungewollt in einen Klienten einfühlen, noch die Akasha-Chronik lesen
(lassen).

Dies nur noch eine Bemerkung am Rande.

Alles Liebe Dir,
myrrhe

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