Hallo, ob und wie ein Abhängigkeitsverhältnis genau definiert ist, weiß ich nicht, allerdings gibt es z.B. Urteile wegen Missbrauch gegen Pfadfinderführer, Jugendleiter, Sporttrainer usw. (z.B.
http://www1.anti-kinderporno.de/index.php?id=258) M.E. müsste das dann auch für die von dir angeführten Fälle gelten.
Alles Liebe,
Elisabeth
> >Vielleicht hast Du meinen Beitrag nicht richtig gelesen oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, aber was ich zum Ausdruck bringen wollte ist bei:
> -Psychotherapeuten
> -Priestern
> -Lehrern usw.
> eine rechtliche Handhabe gibt, da es sich um ein Abhängigkeitsverhältnis handelt.
>
> Jedoch bei Magiern, Schamanen und Hexern usw. diese Handhabe fehlt, da es sich formaljuristisch nicht um ein solches Abhängigkeitsverhältnis handelt.
>
> Wenn Du andere Informationen hast wäre es hilfreich, wenn Du diese hier mit Quelle angibst. Wenn es dir möglich wäre sogar mit Kommentar oder Urteil.
>
> m.p.