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Hexerei: Hexen-Ressort
Missbrauch
Elisabeth schrieb am 24. Oktober 2004 um 16:24 Uhr (522x gelesen):

Was du zu den gesetzlichen Regelungen schreibst, stimmt so nicht, denn es gilt: "Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 Jahren und einem Erwachsenen, so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird (§ 174 Abs. Ziffer 2 und 3)." Wenn ein solches Abhängigkeitsverhältnis noch Jüngere betrifft (14-16-jährige) gibt es sogar noch schärfere Strafbestimmungen. Ob Lehrherr, Psychotherapeut, Priester, Lehrer oder Magier/Hexe - es ist (vielleicht mit Ausnahme des Lehrers) in allen Fällen eine freiwillig eingegangene Schüler-Lehrer- oder Klienten-Therapeut-Beziehung oder etwas in der Richtung, ich zumindest sehe da keinen Unterschied. Aber Missbrauch gibt es leider überall.



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