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Missbrauch
m.p. schrieb am 25. Oktober 2004 um 12:23 Uhr (576x gelesen):

>Vielleicht hast Du meinen Beitrag nicht richtig gelesen oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, aber was ich zum Ausdruck bringen wollte ist bei:
-Psychotherapeuten
-Priestern
-Lehrern usw.
eine rechtliche Handhabe gibt, da es sich um ein Abhängigkeitsverhältnis handelt.

Jedoch bei Magiern, Schamanen und Hexern usw. diese Handhabe fehlt, da es sich formaljuristisch nicht um ein solches Abhängigkeitsverhältnis handelt.

Wenn Du andere Informationen hast wäre es hilfreich, wenn Du diese hier mit Quelle angibst. Wenn es dir möglich wäre sogar mit Kommentar oder Urteil.

m.p.

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