re[2]: wenn schon, dann richtig!
Armin schrieb am 14. September 2005 um 20:13 Uhr (723x gelesen):
Du interpretierst falsch und widersprüchlich.
Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, dass man nicht Kritik üben darf. Kritik ist auch keine Verletzung der persönlichen Ehre, sonst wären z.B. Zeitungen recht leer.
Im Gegenteil lässt Artikel 5 Dinge wie Forenregeln in öffentlich zugänglichen Foren verfassungsrechtlich als bedenklich erscheinen, sofern von vornherein die freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird.
Eigentlich darf dieses Forum nur so vorgehen, wenn auch im Vereinsforum eine Registrierungspflicht eingeführt wird. Nur dadurch hat ein Admin eine juristisch oder zumindestens moralisch begründete Handhabe in Form von Löschen von Beiträgen.
Alles andere ist willkürlich und verstößt gegen Artikel 5.
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