re[2]: Artikel 5 des Grundgesetzes
Armin schrieb am 14. September 2005 um 20:01 Uhr (730x gelesen):
Falsch was du behauptest.
Eine Kritik darf und kann auch im Vereinsforum erfolgen, da eine Kritik im Hauptforum eine Registrierung voraussetzt. Aber niemand darf dazu genötigt werden sich registrieren zu müssen nur um Kritik üben zu wollen.
Also bleibt nur das Vereinsforum.
Um derartiges zu verhindern müsst ihr demnach ebenfalls eine Registrierungspflicht im Vereinsforum einführen.
Sehr unlogisch und inkompetent was du schreibst.
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