re[3]: Artikel 5 des Grundgesetzes
Loria * schrieb am
14. September 2005 um 19:46 Uhr (705x gelesen):
> Wenn ein Beitrag gelöscht wurde ist er weg und kann nicht mehr als Beweis dienen.
Es liegt bei Dir, wenn Du etwas als Beweis noch brauchst, Dir eine Kopie machen.
Soweit ich gesehen habe, hast Du sowieso in mehreren Foren gepostet, da wirst den Text doch sicher noch finden.
Ist im ürbigen ganz einfach, nach dem Posten das Posting samt Zeitstempel abspeichern.
(Seite Speichern oder so ähnlich ).
Gruß
Loria
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