re: wenn schon, dann richtig!
gnomi schrieb am 14. September 2005 um 20:04 Uhr (706x gelesen):
du hast da etwas vergessen, armin:
--2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
normalerweise lernt man hier *bunt* zu schauen und nicht nur *schwarz-weiß*.
somit gehört der gesetzes text nicht gekürzt! denn das was folgt, setzt den absatz 1) in ein etwas anderes licht.
gruß und gute nacht
gnomi
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