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Re:lies das Vereinsrechtsgesetz
ent-täuschter schrieb am 28. Juni 2003 um 23:19 Uhr (524x gelesen):

> Beschlüsse, die gegen das Gesetz, die
> guten Sitten oder die Vereinssatzung
> verstoßen, sind nichtig. Will ein Vereinsmitglied
> aus anderen Gründen die
> Nichtigkeit eines Beschlusses geltend
> machen oder ihn anfechten, so darf
> das Gericht aber nur die formelle Ordnungsmäßigkeit
> des Verfahrens der
> Mitgliederversammlung, nicht aber
> den Inhalt der von ihr gefassten Beschlüsse
> nachprüfen.

Falsch aufgefasst von Dir.
Der Beschluss für keinen Passwortzwang ist nämlich Willkür (und sowas nicht vom Gesetz gedeckt), denn der Vorstand hat in jeder *wichtigen Sache* die Mitglieder zu befragen!

Da dies aber nicht erfolgt ist...


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