Re: Jedes Vereinsmitglied hat Klagerecht, auch
ent-täuschter schrieb am 27. Juni 2003 um 22:08 Uhr (518x gelesen):
die sogenannten "passiven" Mitglieder.
Jedes Mitglied darf das Gericht um einem Entscheid bitten.
Der Richter entscheidet nach Anhörung.

Beitrag ist archiviert
Diskussionsverlauf: