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Heilen: Reiki (wiki)
Re: Gerichtsverfahren
Akari schrieb am 19. März 2004 um 18:56 Uhr (482x gelesen):

> Kurz noch mal zusammengefaßt: Ein Heiler stellt keine Diagnosen und beschränkt sich auf das Handauflegen.
> Um alle Mißverständnisse zu vermeiden sollte der Heiler den Kranken ausdrücklich vor der Behandlung darauf hinweisen das seine Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt, und es eventuell in seinen Räumen zur Einsicht schriftlich auslegen.

Leider ist dies aber nicht immer der Fall!!!
Ich lese hier schon mal, daß von der Schulmedizin abgeraten wird. Normal ist das ja wohl nicht.
Akari (Schulmediziner)

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