(BETA) Links zu Beiträgen, Artikeln, Ressorts und Webseiten, die zu diesem Beitrag passen könnten (Alle bisher vermerkten Stichwörter und URLs):
Heilen:
Reiki (wiki)
Re: Gerichtsverfahren
Akari schrieb am 19. März 2004 um 18:56 Uhr (482x gelesen):
> Kurz noch mal zusammengefaßt: Ein Heiler stellt keine Diagnosen und beschränkt sich auf das Handauflegen.
> Um alle Mißverständnisse zu vermeiden sollte der Heiler den Kranken ausdrücklich vor der Behandlung darauf hinweisen das seine Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt, und es eventuell in seinen Räumen zur Einsicht schriftlich auslegen.
Leider ist dies aber nicht immer der Fall!!!
Ich lese hier schon mal, daß von der Schulmedizin abgeraten wird. Normal ist das ja wohl nicht.
Akari (Schulmediziner)
Beitrag ist archiviert
Diskussionsverlauf:
- Gerichtsverfahren ~ Mike_ - 19.03.2004 09:35 (24) [neu]
- AZ: 1 BvR 784/03 ~ Midnightghost - 20.03.2004 23:01 [neu]
- Re: Gerichtsverfahren ~ Akari - 19.03.2004 18:56 [neu]
- JA!!!!!! ~ Dirk - 19.03.2004 14:09 [neu]