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AZ: 1 BvR 784/03
Midnightghost schrieb am 20. März 2004 um 23:01 Uhr (607x gelesen):

Hallo alle zusammen,

ich habe das Aktenzeichen (AZ: 1 BvR 784/03) gefunden.

Achtung,
vor dem Behandlungsbegin muß dem Patienten ein Merkblatt übergeben werden, das die Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt. Also schriftlich, mündliches sagen reicht nicht aus.

Die andere Moglichkeit ist ein Großes Plakt im Behandlungsraum, wo dieser Hinweis darauf steht und gut sichtbar auf gehängt ist.

Gilt alles aber nur für Geistheiler (Handauflegen), die keine Diagosen stellen.

Gruß

Midnightghost





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