(BETA) Links zu Beiträgen, Artikeln, Ressorts und Webseiten, die zu diesem Beitrag passen könnten (Alle bisher vermerkten Stichwörter und URLs):
Heilen:
Reiki (wiki)
Re: Gerichtsverfahren
Mike_ schrieb am 22. März 2004 um 12:58 Uhr (514x gelesen):
>
> > Kurz noch mal zusammengefaßt: Ein Heiler stellt keine Diagnosen und beschränkt sich auf das Handauflegen.
> > Um alle Mißverständnisse zu vermeiden sollte der Heiler den Kranken ausdrücklich vor der Behandlung darauf hinweisen das seine Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt, und es eventuell in seinen Räumen zur Einsicht schriftlich auslegen.
> Leider ist dies aber nicht immer der Fall!!!
> Ich lese hier schon mal, daß von der Schulmedizin abgeraten wird. Normal ist das ja wohl nicht.
> Akari (Schulmediziner)
Liebe(r) Akari,
diese Aussage kann und will ich nicht unwidersprochen hier im Raum lassen, alle die hier ernsthaft posten und wirklich versuchen zu helfen, raten niemals von einem Arztbesuch ab. Sollte das irgendwo in einem Text auftauchen so bezweifele ich die Seriösität des gesamten Posting. Es wird manchmal z. B. ein Arztwechsel empfohlen.
Licht auch dir
Mike_
Beitrag ist archiviert
Diskussionsverlauf: