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Handlesen: Die Kunst des Handlesens (*) Reiki: Reiki (wiki)
Re: Ein Gerichtsurteil zu Reiki ...
!!! schrieb am 7. Februar 2001 um 8:57 Uhr (359x gelesen):

Hallochen Eva,

ihr habt ja schon alle recht und die heilenden Gedanken und Handlungen wird euch keiner nehmen können, was ja auch gut ist. Aber was wäre wenn...

ein Scharlatan aufkreuzt, Heilung verspricht, den Heilsuchenden das Geld aus der Tasche zieht, Werbung mit unseriösen Heilversprechen macht, und vielleicht auch noch großen Schaden anrichtet, indem er von einem Arzt- oder Heilpraktikerbesuch abrät, um selbst zu Geld oder Ansehen aus egoistischen Gründen zu kommen.

So etwas gibt es ja und wie kann man dann vorgehen? Dafür muß es dann eine Rechtsgrundlage geben, sonst kann man nämlich dem Scharlatan doch nichts anhaben. Jetzt hat man Reiki also als Heilmethode anerkannt, super, aber somit auch dem

praktizieren Laien...=
mit Werbung
gegen Entgelt
mit Heilversprechen und Heilungsaussichten

entzogen. Das Thema ist schon schwierig, aber man muß es mal von allen Seiten betrachten. Wenn ich jemandem die Hand auflege, kann ich doch dafür nicht belangt werden. Aber Mißbrauch von sog. Wunderheilern, die das Blaue vom Himmel herab versprechen und Ratsuchende verdummen und ausnehmen gibt es gar so selten.


Liebe Grüße





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