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Reiki: Reiki (wiki)
Ein Gerichtsurteil zu Reiki ...
Matthias schrieb am 5. Februar 2001 um 19:54 Uhr (380x gelesen):

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann von Euch jemand weiterhelfen?!
Aus einem Rundschreiben:

"... anbei wie versprochen der Brief an die DGAM-Mitglieder. Diese Version ist
noch unkorrigiert. Wichtig ist denke ich der Sinn:
An alle DGAM Mitglieder, von denen wir annehmen, daß sie Reiki praktizieren

Aus einem traurig ärgerlichem Anlaß heraus verbreiten wir eine kurze Info,
die für einige doch von drängender Bedeutung sein kann.

Aufgrund eines aktuellen Urteils gilt: Reiki als Reiki darf nur anbieten und
praktizieren, wer eine HP Lizenz hat oder Arzt ist.

Eine Gesundheitspraktikerin hat gegen eine entsprechende Abmahnung
Widerspruch eingelegt und das Gericht hat leider in vollstem Umfang den
Klägern, einem großen HP Verband, Recht gegeben.
Die Begründung besagt: Reiki ist in der BRD als Heilenergetische Methode
bekannt. Sie wird beschrieben als Linderung bei Beschwerden usw.. Daraus
folgt, daß die Anwendung von Reiki nur HP gestattet ist.
Das Gericht konnte sich auf ähnliche Urteile berufen. Unsere ausführliche
Argumentation hat leider keine Wirkung gezeigt.
Es ist zu befürchten, daß der Verband und der beauftrage Abmahnverein nun
weiter recherchiren und abmahnen wird.

Was zu tun ist:
Der Begriff ,Reiki' und vor allem Reiki, natürliche Heilkraft usw. sollte
aus Euren Anzeigen, Texten und Briefköpfen verschwinden. Zumindest solltet
Ihr aktuell keine neuen Falter usw. hiermit drucken. (Deshalb dieser
schnelle Hinweis, damit Ihr nicht unnötig Geld ausgebt)

Selbstverständlich meinen wir, daß Reiki im Rahmen der Gesundheitspraxis
auch weiterhin angewendet werden sollte. Es wäre wirklich zu schade und auf
einem tragischen Mißverstehen beruhend, wenn hierdurch diese Methode weniger
Menschen erreicht.
Die Lösungen:
Gesundheitspraxis und Name und darunter als Beruf oder Titel: Reiki-LehrerIn
dürfte keine Probleme geben.
Ebenso das Anbieten von: Reiki Unterricht; Reiki-Erfahrung,
Reiki-Einweihungen.
Oder: Gesundheitspraktisches Reiki oder: Entspannungsreiki oder irgend eine
andere Wortwahl, die Euer Reiki deutlich von ,dem' reiki' unterscheidet.

Aufgepasst: geht bitte in Euch, daß dies nicht ein einfacher Wortwechsel ist
und Ihr im weiteren Text und in der Praxis letztlich Heil-Reiki'
praktiziert. Das gibt inneren und äußeren Salat.
Wir bieten aktuell in Münster und sicherlich demnächst auch an anderen Orten
spezielle Kurse für Reiki ohne HP Schein an und wir werden in einer der
kommenden Resonanzen ausführlich das Thema behandeln.
Bei aktuellen Fragen kannst Du selbstverständlich auch Gerhard im
Servicebüro kontaktieren.
Schließlich noch: Wenn Du Urteile kennst, die etwas Gegenteiliges besagen,
so gib uns bitte diese Info. Es muß sich dabei explizit um Reiki handeln,
nicht um Handauflegen oder Ähnliches."

liebe Grüße,
Matthias

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