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Energie: Energievampir (wiki) Energie: Batterie von Bagdad (wiki) Energie: Bewusstsein&Materie (wiki) Reiki: Reiki (wiki)
Re: Ein Gerichtsurteil zu Reiki ...
Elli-ka Siriana Samana schrieb am 6. Februar 2001 um 8:16 Uhr (436x gelesen):

Lieber Wolfgang, liebe Freunde des Heilerforums,

aufgrund der Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland verhält es sich tatsächlich so, dass Behandlungen nur von approbierten Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen. Insofern fällt auch Reiki unter dieses Gesetz und darf nur von o.g. Berufsgruppen gegeben werden, weil ja Reiki eine Behandlungsmethode darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du nun Reiki durch Berührung (1. Grad) oder Fernreiki (2. Grad) gibst.
Am Samstag nachmittag hatte ich das Vergnügen, mit einigen Ärzten und Heilpraktikern über diesen Punkt zu diskutieren.
;-)

Nun denn, diese gesetzliche Grundlage scheint dazu zu führen, dass Reiki eine nur von bestimmten Berufsgruppen auszuführende Heilmethode ist.
Universelle Energie war doch ursprünglich für alle da, oder täusche ich mich???

Eines weiteren Kommentares hierzu enthalte ich mich.

Herzliche Grüsse
Elli-ka Siriana Samana




> vielleicht kann von Euch jemand weiterhelfen?!
> Aus einem Rundschreiben:

> "... anbei wie versprochen der Brief an die DGAM-Mitglieder. Diese Version ist
> noch unkorrigiert. Wichtig ist denke ich der Sinn:
> An alle DGAM Mitglieder, von denen wir annehmen, daß sie Reiki praktizieren

> Aus einem traurig ärgerlichem Anlaß heraus verbreiten wir eine kurze Info,
> die für einige doch von drängender Bedeutung sein kann.

> Aufgrund eines aktuellen Urteils gilt: Reiki als Reiki darf nur anbieten und
> praktizieren, wer eine HP Lizenz hat oder Arzt ist.

> Eine Gesundheitspraktikerin hat gegen eine entsprechende Abmahnung
> Widerspruch eingelegt und das Gericht hat leider in vollstem Umfang den
> Klägern, einem großen HP Verband, Recht gegeben.
> Die Begründung besagt: Reiki ist in der BRD als Heilenergetische Methode
> bekannt. Sie wird beschrieben als Linderung bei Beschwerden usw.. Daraus
> folgt, daß die Anwendung von Reiki nur HP gestattet ist.
> Das Gericht konnte sich auf ähnliche Urteile berufen. Unsere ausführliche
> Argumentation hat leider keine Wirkung gezeigt.
> Es ist zu befürchten, daß der Verband und der beauftrage Abmahnverein nun
> weiter recherchiren und abmahnen wird.

> Was zu tun ist:
> Der Begriff ,Reiki' und vor allem Reiki, natürliche Heilkraft usw. sollte
> aus Euren Anzeigen, Texten und Briefköpfen verschwinden. Zumindest solltet
> Ihr aktuell keine neuen Falter usw. hiermit drucken. (Deshalb dieser
> schnelle Hinweis, damit Ihr nicht unnötig Geld ausgebt)

> Selbstverständlich meinen wir, daß Reiki im Rahmen der Gesundheitspraxis
> auch weiterhin angewendet werden sollte. Es wäre wirklich zu schade und auf
> einem tragischen Mißverstehen beruhend, wenn hierdurch diese Methode weniger
> Menschen erreicht.
> Die Lösungen:
> Gesundheitspraxis und Name und darunter als Beruf oder Titel: Reiki-LehrerIn
> dürfte keine Probleme geben.
> Ebenso das Anbieten von: Reiki Unterricht; Reiki-Erfahrung,
> Reiki-Einweihungen.
> Oder: Gesundheitspraktisches Reiki oder: Entspannungsreiki oder irgend eine
> andere Wortwahl, die Euer Reiki deutlich von ,dem' reiki' unterscheidet.

> Aufgepasst: geht bitte in Euch, daß dies nicht ein einfacher Wortwechsel ist
> und Ihr im weiteren Text und in der Praxis letztlich Heil-Reiki'
> praktiziert. Das gibt inneren und äußeren Salat.
> Wir bieten aktuell in Münster und sicherlich demnächst auch an anderen Orten
> spezielle Kurse für Reiki ohne HP Schein an und wir werden in einer der
> kommenden Resonanzen ausführlich das Thema behandeln.
> Bei aktuellen Fragen kannst Du selbstverständlich auch Gerhard im
> Servicebüro kontaktieren.
> Schließlich noch: Wenn Du Urteile kennst, die etwas Gegenteiliges besagen,
> so gib uns bitte diese Info. Es muß sich dabei explizit um Reiki handeln,
> nicht um Handauflegen oder Ähnliches."

> liebe Grüße,
> Matthias



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