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Re: WARNUNG bei div. Schulprob.was einem so passieren kann!!!
Grüne Hilfe schrieb am 1. Januar 2004 um 22:42 Uhr (568x gelesen):

Also, Hasch ist auf jeden Fall deutlich von Oregano zu unterscheiden... aber trotzdem:
1: wenn er kein Geld etc verlangt hat, war es auch nix! Vor allem nicht in der Größe eines Einkaufsbeutels! Das würde 1000€ kosten!
2: ist dieser "gespielte" Deal nur auf Sachen zurückzuführen wie: Stefan Raabs "Wir kiffen" etc.
3: die Schulleitung darf die Schlüler darum bitten sich zu äusern und kann sogar Schulstrafen verhängen wenn sich herrausstellt das es etwas ist was gegen die Schulordnung verstöst. Sobald es allerdings as Gesetz überschreiten sollte muss es an die Polizei weitergegeben werden und dort muss neu Stellung genommen werden, wobei die Schule hierbei keinen Anteil, kein Mitrederecht oder Aussagerecht hat. Nur echte Zeugen!
4:Da nichts weiter nachgewiesen ist und dies auch nicht gemacht werden kann können Sie die Polizeiaussage komplett verweigern bzw einzig nur die Anklagen als Falsch zurückweisen. Mehr würde ich nicht sagen, da bei dieser Beweislage die Anklage vom Staatsanwalt falengelassen werden muss! Es würde auch keinen Eintrag in das Strafregister geben.
>(die allerdings schon 14 Jahre ist) in einem Päckchen Aldifrischhaltefolie angebliche Drogen gegeben zum Rauchen.
>ausser dass die Kinder darüber reden, gibt es keinen Beweis für Drogen.
Und das ist eben durch die Medien.
>habe dann so gespielt als ob er dies auf dem Schwarzmarkt >BESTELLT habe (*ähmm ?) und diese ihm das Zeugs dann >gebracht hätten nach Hause zu
>uns (wieder ähhmm????) Als ob die Drogenhändler noch nach >Hause privat zu den Leuten kämen..."
Das ist leider so, der Schwarzmarkt ist kein richtiger Markt, er existiert überall und die ach so großen Dealer sind keine Mafiabosse sonder ganz normale Leute/Schüler und sitzen meist schon zwei drei Schulklassen höher, noch ganz normal in der Schule und haben das Zeug eben zu hause oder im Rucksack bei sich.


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