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yenxi
lol schrieb am 3. Februar 2005 um 16:50 Uhr (1045x gelesen):
> Du erhebst aufgrund unzureichender OBE-Experimente Anspruch auf eine Allgemeingültigkeit der einmaligen Erfahrungen, was der wissenschaftlichen Arbeit, welche Du anscheinend verfolgen willst, widerspricht.
Wer sagt denn, dass ich wissenschaftlich arbeiten möchte? Klar sind meine OBE-Experimente unzureichend, aber darf ich nicht so lange Verallgemeinern, bis jemand diese Verallgemeinerung wiederlegt hat?
> Bedenke, dass zum wissenschaftlichen Vorgehen gehört, dass die zu untersuchenden Elemente von allen anderen Einflüssen isoliert werden müssen. Auch zeichnet sich in Forschungsprojekten oft die Erwartungshaltung der Projektleiter ab (ich halte das für aus der Erwartungshaltung unbewusst eingesetzte, lenkende Kräfte)
Jup! Da kann ich dir voll und ganz zustimmen! Ich wünschte, ich könnte das abstellen, aber es gelingt mir bei meinem jetzigen Experiment leider nur schwer!
> Du kannst Deinen Geist, den bestimmende Hauptfaktor während einer OBE, nicht einfach aussen vorlassen und so tun, als gäbe es ihn nicht (das ist jedenfalls keine Isolation). Der eigene Geisteszustand ist wohl nie der Selbe bei Experimenten, es herrschen also immer andere Bedingungen.
hmm..bei mir ist es immer der selbe Geisteszustand. Ich habe in dieser Hinsicht keinerlei Unterschiede festgestellt.
> Wie kann man dann nach einer OBE in einer Hinsicht Aussagen mit Allgemeingültigkeitsanspruch aufstellen? Oder habe ich Dich da falsch verstanden?
Ich versuche einfach nur herauszufinden, welche Fälle eintreten, wenn ich dieses und jenes mache. Ich bemühe mich, nichts zu Verallgemeinern, jedoch treten bei anderen Menschen exakt die selben Fälle ein, von daher kann man in manchen Fällen von Allgemeingültigkeit sprechen.
lol
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