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Re: tja
tralala schrieb am 10. März 2003 um 17:00 Uhr (646x gelesen):

> Ein richter muss entscheiden ohne täter und opfer zu
kennen.Sollte er doch eins von beiden kennen, so wäre dies
ein einfluss auf die gerechtigkeit.
Hi,
stimmt, geb ich ja zu!
aber ein richter prüft die ihm vorgelegten daten und
informationen gegen und weis ob er sich auf die
informanten (staatsanwalt usw) verlassen kann.
auch werden der beklagten seite die informationen und
anschuldigungen zu gestellt und ihre Ansicht dazu
vernommen.
leider nahmen, wie mir schien, die angaben dort ohne der
gegenprüfung und ggf. anhörung des beschuldigten als
bindende "Wahrheit". Und dies von menschen die sie ev.
(weis nicht genau) nur aus dem chat kennen.
grüsse
tralala

p: so ähnlich gehen viele leider auch mit aussagen hier in
den foren um


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