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Re: krankenakte.
Max schrieb am 21. Oktober 2004 um 21:45 Uhr (637x gelesen):

hallo du liebe !

du möchtest gerne, dass dein arzt dir die akten verschafft, die über deinen Genesungsverlauf vom Krankenhaus erstellt wurden und noch dort aufbewahrt werden. Es ist wohl nach der (jedenfalls faktisch für alle Gerichte – und damit letztlich auch für Einrichtungen wie Krankenhäuser - verbindlichen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen so, dass es (natürlich) ein Recht gibt, die Akten körperlicher Heilbehandlung einzusehen. Dieses Recht ist nicht von Gottes Gnaden :) sondern resultiert aus einem Vertrag, den du mit dem Krankenhaus abgeschlossen hast. Das heißt aber (leider) auch, dass dein Arzt jedenfalls aus dieser rechtlichen Beziehung zwischen Dir und dem Krankenhaus nicht verpflichtet ist, dir dabei zu helfen, dass du dein Recht zur Einsicht in die Akten auch tatsächlich ausüben kannst.

Das Original kannst du wohl nicht bekommen, wohl aber Kopien, für die du pro Seite einen cent-betrag zahlen müsstest. Die technische Einrichtung eines Kopiergerätes wird sich wohl in jedem Haus finden. Fraglich wäre, ob eine Zusendung der Kopien erlaubt ist, deren überschaubare Kosten von insgesamt etwa 5 Euro inklusive Gebühren fürs Rückschreiben du tragen würdest. Es würde mich sehr wundern, wenn es tatsächlich eine Vorschrift gäbe, die es untersagt, dass das Krankenhaus dem Patienten die Akten auf eigenen Wunsch hin (und auf eigenes Risiko des Verlustes und der unbefugten Kenntnisnahme Dritter) zu schicken. Wenn du dich mit dem Wunsch auf Aushändigung von Kopien an das Haus wendest, erkläre vielleicht praktischerweise damit zugleich dein Einverständnis bezüglich des Schickens der Akten-Kopie und deiner alleinigen Risikotragung. Vielleicht kannst du auch zu Abbuchungszwecken deine Kontonummer und Bankleitzahl angeben, wobei du bei 1000%iger Sicherheit noch eine maximal abhebbare Höchstsumme angibst wie z.B. 25 Euro. Wobei das vielleicht schon ein wenig übervorsichtig wäre :)

Vom Anwalt würde ich tendenziell auch dann Abstand nehmen, wenn er spezialisiert ist. Eine Ausnahme könntest du unter finanziellen Aspekten machen, wenn dir ein kostenloses Rechtsgespräch angeboten wird. Inwiefern das Praxis unter den Anwälten ist, vermag ich nicht zu sagen, es würde mich aber für diesen Bereich mal interessieren (Geben Spezialisten ihr sorgsam angefressenes Spezialwissen noch freigiebig aus der Hand?)
Vor Gericht gehen (falls der blanke Horror eintritt, was wohl irgendwo auch eine übervorsichtige Betrachtungsweise ist) kannst du auch "alleine", das bisschen Papierkram kriegst du hin. Wenn nicht helfe ich dir gerne, würde mir Spaß machen, wenn ich das so sagen darf. Unbewusst wünschen mag ich’s dir aber dennoch nicht.

Ja, denn mal paar Leute stressen gehen ;) & vielleicht den Arzt wechseln ?


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