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Nicht so einfach ..
Midnightghost schrieb am 21. Oktober 2004 um 15:22 Uhr (636x gelesen):

>>>>>Du als Patientin hast aber auch jederzeit das Recht, Einblick in deine Befunde zu bekommen - und es müssen dir auch Auskünfte gegeben werden.<<<<<

Nein, liebe Myrrhe, das ist so nicht ganz. Das dazu gehörige Gesetz ist schon etwas schwammig. Und es gibt einige Gesetze, die dies wieder einschrenken und die nicht im gleichen Textwerk stehen.

Offiziell hat der Patient, ein Recht auf Einsicht.
Aber ....

Also ich würde zu aller erst es noch mal über einen Arzt versuchen.
Klappt das nicht.

Dann würde ich das jeweilige Krankenhaus schriftlich anschreiben und eine Kopie der Krankenaktien anfordern.

Der dritte mögliche Schritt wäre ein Rechtsanwalt, der sich auf das Patientenrecht spezialiert hat.
(Also alle Gesetze kennt, die die Auskunftspflicht einschrenken.)

Gruß

Midnightghost



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