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Re: ja ... aber..
Midnightghost schrieb am 22. Oktober 2004 um 17:50 Uhr (687x gelesen):

Hallo renni,

diese Urteile sind mir durch aus bekannt,
aber sie finden nicht immer Anwendung.

Es kommt auch darauf an:

welche Krankheit

wie lange ist der Aufenthalt her

welche anderen Gesetze finden Anwendung

Usw. usw. usw.

Ach übrings,
die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet,
die Krankenakten 10 Jahre aufzubewahren.



Ich an deiner Stelle würde es einfach mal versuchen.

Gruß

Midnightghost

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