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Verantwortung und ?
Schmetterling schrieb am 3. Dezember 2004 um 20:00 Uhr (691x gelesen):

Hallo Albine,

>Es ist nicht verboten - Privat eben.

Wieso privat? Du sprachst von einem Warenkorb, und davon, daß die Hunde vom Versender als Ware deklariert werden.

Davon abgesehen gelten bei den Transport von lebenden Tieren für Privatpersonen wie für Gewerbetreibende die gleichen gesetzlichen Bestimmungen. Der tagelange Transport in einem Paket ist in beiden Fällen Tierquälerei. Wieso nimmst Du die in Schutz???

Nochmal:
Kein normaler Transportdienst würde wissentlich einen Hund als Päckchen oder Paket beförden. Das ist absurd! Jeder Hund würde sofort auffallen und aussortiert werden.

Daß der Anbieter das Päckchen selbst liefert wäre unlogisch, wozu sollte er denn dann auf dem Paket "bei unkorrekter Warenlieferung bitte an Sender wenden" schreiben, wenn der Anbieter den Hund persönlich abliefert? Ausserdem wäre die persönliche Lieferung eines einzigen Hundes allein schon quer durch Deutschland horrend teuer.

Nee, ich glaub die Geschichte nicht. Ich glaub nicht, daß es so etwas gibt.

Ist denn bekannt, daß schon mal erfolgreich Hunde verschickt wurden oder wurde das nur behauptet???

Ansonsten würde ich bei deinem Anbieter, bzw. bei der genannten Webseite dringend darauf tippen, daß es sich um einen Nachahmungstäter handelt mit dem Leichtgläubige provoziert werden sollen, ähnlich wie es bei http://www.bonsaikitten.com/ geschieht. Kennst Du die Site? Nachdem die Betreiber angezeigt wurden haben sie gesagt ihre Webseite sei nur eine Satire gewesen...

Also nach meiner Auffassung würde ich sagen, daß deine Webseite etwas ähnliches bezweckt. Wenn das der Fall ist, könnte man sie u.U. wegen Vortäuschung einer Straftat drankriegen aber nicht wegen Tierquälerei, weil ja alles nur vorgetäuscht ist/wäre.


Gruss,
Schmetterling

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