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Re: Hallo shiru noch eine Frage!
shiru schrieb am 26. Oktober 2002 um 21:27 Uhr (472x gelesen):

Oh mann... Viele Fragen auf einem Haufen *g*
Grundsätzlich würde ich sagen: Handle NICHT mit dir selbst! Das solltest du stets als letztes tun. Und Materielles steht IMMER eine Stufe tiefer als das Geistliche! (Denk genau drüber nach, dann beantworten sich teilweise deine Fragen)
Zum Vertrag:
Der Vertrag/Pakt legt die Bedingungen des Tauschgeschäfts fest, denen beide mit einer eindeutigen Erklärung zustimmen müssen, damit sie in Kraft treten. Der Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Für "ausländische" Verträge gibt es Sonderregeln. Da kenn ich mich selber nicht gut genug aus. Ich denke mal, dass das Gesetz des materiellen Landes dem des geistlichen Landes (Orte von Teufel oder Gott) unterliegt und somit dessen gesetzliche Bestimmungen gelten. Mal angenommen, das ist richtig, so muss derjenige aus dem materiellen Land den Gesetzen des geistlichen Landes zustimmen. Das Zustimmen bedeutet gleichzeitig, dass er die Gesetze kennt(!!) und denen zustimmt. Allerdings darf auch das Gesetz des materiellen Landes genommen werden. Dann muss der Händler2 aber zustimmen. Ausnahmen des Landesgesetzes können auch festgelegt werden.
Das alles ist der gesetzliche Grundteil des Vertrages. Der andere Teil sind die Bestimmungen, die der Vertrag zusätzlich festlegt. Das heißt, dass Händler1 sich selbst dem Teufel/Gott übergibt und der Teufel dafür Händler1 z.B. ne gute Frau verschafft. Zeitrahmen können auch festgelegt werden z.B. dass Paragraph 123 (hier als Beispiel der Teil mit dem Seele übergeben) erst nach dem Tod des physischen Körpers in Kraft tritt und andere Sachen. Es kann auch festgelegt werden, ob ein Rücktritt vom Vertrag möglich bleibt und wenn Ja, unter welchen Bedingungen (Grundbedingung, wenn nichts ausgenommen wird: "Grundlos ist Rücktritt zu jeder Zeit [und in egal welcher Dimension] möglich"; sollte immer angegeben werden).
Sind alle Bedingungen festgelegt, so müssen beide Vertragsteilnehmer eindeutig auf dem Vertrag den von selbigen festgelegten Bestimmungen zustimmen! Dies muss eindeutig bewiesen sein und kann durch einen Vertragszeugen oder mehreren bestätigt werden (diese müssen auf dem Vertrag angegeben werden, da sie sonst als solche nicht gelten!).
*g* schon komisch, dass das alles gelten soll... Interessanterweise ist der Einkauf im Supermarkt im Grunde ein Tauschgeschäft. Der Bon ist hier dieser Vertrag *G*. Da sieht man mal, was man alles aus nem einfachen Einkauf juristisch machen kann *gg*
Zum Bereich "Geistliches Land":
Ich selber bin der Meinung, dass man da erstmal nachforschen sollte. Ich bin immoment der Meinung, dass es keinen Gott und keinen Teufel gibt, zumindest nicht im Sinne der Kirche. Ich mein, dass unsere Existenz aus zwei Teilen besteht: Einem Geistwesen und einem materiellen Wesen. Das materielle Wesen hat eine vergleichweise sehr kurze Lebensdauer. Das Geistwesen lebt solange, wie es Energie hat. Und diese kann durchgehend nachgeladen werden. Sinn dieser Symbiose: Erfahrungen und Wissen sammeln, um Perfekt zu werden. In der zweiten Realität exestieren diese Geistwesen. Diese zweite Realität wird von sehr vielen als "Jenseits" bezeichnet. In dieser Realität kann es bestimmt schon sehr große "Meister" geben. Gute und Böse. Und diese kann man dann als Götter oder als Teufel bezeichnen.
Übrigens: Teufel = Luzifer = Name eines Engels, der mal aus dem guten Reich Gottes gefallen ist
ein sehr juristischer Shiru lässt Grüßen
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Wir trampeln auf die Ernte
Wir trampeln auf die Saat
Hurra, wir verblöden!
Für uns bezahlt der Staat


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